Allgemeine Hinweise
Es werden keine Sanierungen der Fa. ABWE Sanierung und Management GmbH angeboten, damit kein wirtschaftliches Interesse besteht und somit die objektive Beurteilung des Immobilien - Zustandes gewahrt bleibt.
Es werden keine Verkehrswerte ermittelt und keine Angaben zum Verkaufspreis getätigt bzw. an Preisverhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer oder Makler teilgenommen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich die Zustimmung des Eigentümers einzuholen. Dokumente, die für die Besichtigung relevant sind, wie z.B.: Pläne, Bescheide, Gutachten etc. sind vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Es können nur grobe Kostenschätzungen über etwaige anstehende Sanierungsarbeiten abgegeben werden, da der Markt und die Preise veränderlich sind und es große Unterschiede bei der Materialauswahl gibt.
Honorar, Zahlungsbedingung / Eigentumsvorbehalt
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mwst. und sind Fixpreise bis Jahresende 2013. In den Pauschalpreisen sind sämtliche Büronebenkosten enthalten.
- Zahlungsziel: netto prompt nach Erhalt der Rechungslegung ohne Abzüge.
- Termine: Werden im beiderseitigem Einvernehmen unter Berücksichtigung Ihres gewünschten Besichtigungstermines vereinbart.
Falls ein vereinbarter Termin vom Auftraggeber nicht eingehalten werden kann, muss dieser mindestens 1 Tag bzw. 12 Stunden vorher an uns bekannt gegeben bzw. abgeändert oder abgesagt werden. Falls die Terminabsage zu spät erfolgt, wird der tatsächlich bereits getätigte Zeitaufwand zum Normalstundensatz eines Sachverständigen inklusive An- und Abreisezeiten verrechnet.
Leistungsbegrenzung
Eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung wird durch die durchgeführte Überprüfung vor Ort keinesfalls ersetzt. Für die Richtigkeit der den Aufträgen zugrunde liegenden Gesetze, Richtlinien und Normen wird keine Haftung übernommen und abgebene Schriftstücke dürfen nicht bei Gericht verwendet werden. B ei augenscheinlicher Überprüfung erfolgt keine Einsicht in das Grundbuch bzw. Urkundensammlung und ist auch nicht Gegenstand der Prüfung die Übereinstimmung des Objektes mit dessen Baubewilligung, behördlichen Auflagen oder behördlichen Bewilligungen.
Im Rahmen der augenscheinlichen Überprüfung erfolgt kein Öffnen von Bauteilen oder Messungen. Über verdeckte Bauteile kann daher keine Aussage getroffen werden. Nach Messungen wie Feuchtemessungen können jedoch bei Verdacht Hinweise gegeben werden, dass noch Untersuchungen eventuell durch Professionisten anzuraten werden. Bei Holzbauteilen kann ebenfalls nur nach eingehender Untersuchung, Öffnen und durch Probebohrungen eine gesicherte Aussage erfolgen. Bei nicht zugänglichen Bereichen kann keine Aussage gemacht werden, daher kann keine Haftung auf versteckte Mängel übernommen werden. Sanierungsvorschläge sind noch kein vollständiges Sanierungskonzept, da dafür üblicherweise umfangreiche Untersuchungen erforderlich sind. Sanierungsvorschläge, die bei der augenscheinlichen Begehung gemacht werden, sind die Meinung des Sachverständigen und erfolgten zum Zeitpunkt der Überprüfung und kann daher kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben werden, da dafür umfangreichere Erhebungen vorgenommen werden müssen.
Wir verpflichten uns die beauftragten Leistungen im Einvernehmen mit dem Auftraggeber zu erbringen.